Batteriespeicher · Crailsheim

Graustromspeicher
Crailsheim.
Energie als Sachwert.

3 MW Netzleistung, 10 MWh Speicherkapazität, Baugenehmigung erteilt. Ein Großspeicher im Gewerbegebiet Roßfeld – aufgeteilt in einzelne Speichermodule, die Sie als Kapitalanlage erwerben können. Persönlich begleitet von Ihrer Finanzlounge.

3 MWNetzanschlussleistung
10 MWhnutzbare Kapazität
40einzelne Speichermodule
10/2026Netzanschluss geplant
Leitidee

Strom hat dann Wert, wenn er zur richtigen Zeit verfügbar ist.

„Speicher sind das Rückgrat der Energiewende."

Wind und Sonne produzieren nicht dann, wenn der Verbrauch am höchsten ist. Genau diese Lücke schließt ein Großbatteriespeicher: Er nimmt Strom auf, wenn er günstig und reichlich vorhanden ist, und gibt ihn ab, wenn er knapp und teuer ist.

Der Graustromspeicher Crailsheim entsteht im Gewerbegebiet an der Roßfelder Straße – direkt neben bestehender Gewerbebebauung, netznah und mit gesicherter Fläche. Die Baugenehmigung liegt vor, die Fundamente stehen.

Luftbild der Baustelle des Batteriespeichers Crailsheim
Das Projekt auf einen Blick

Ein Großspeicher,
aufgeteilt in klare Einheiten.

Die Gesamtanlage besteht aus 40 baugleichen Speichermodulen. Jedes Modul ist technisch eigenständig, wird einzeln gemessen und ist einzeln erwerbbar – gemeinsam genutzte Infrastruktur wie Trafo, Netzanschluss und Übergabestation gehört anteilig dazu.

Standort

Gewerbegebiet Roßfeld
74564 Crailsheim

Anlagengröße

40 Module à 258 kWh – netzseitig auf 3.000 kW Ein- und Ausspeiseleistung begrenzt.

Netzanschluss

Netzanschlusszusage über 3.000 kW an die Stadtwerke Crailsheim liegt vor.

Fläche

Nutzungsrecht über Gestattungsvertrag und beschränkte persönliche Dienstbarkeit gesichert.

Genehmigung

Baugenehmigung erteilt, Tiefbau und Fundamente bereits ausgeführt.

Zeitplan

Inbetriebnahme mit Netzanschluss voraussichtlich im Oktober 2026.

„Hier entsteht Speicherkapazität, die das Netz jeden Tag braucht."

Technik

Speichertechnik, die auf Dauerbetrieb ausgelegt ist.

Zum Einsatz kommt das System ZCS Azzurro „Power Magic" (ZPM-258KLA-SC1) – ein flüssigkeitsgekühlter Lithium-Eisenphosphat-Speicher im Industriecontainer.

258 kWh je Modul

LFP-Zellchemie, hohe Zyklenfestigkeit, Auslegung auf bis zu 730 Vollzyklen pro Jahr. Am Netzverknüpfungspunkt auf 75 kW je Modul begrenzt.

Flüssigkeitskühlung & Brandschutz

Aktive Flüssigkeitskühlung für gleichmäßige Zelltemperaturen, doppeltes Brandschutzsystem, Gas- und Rauchüberwachung, geräuscharmer Betrieb unter 60 dB.

Normen & Garantie

Konformität nach VDE-AR-N 4105 / 4110, CE-Konformitätserklärung des Herstellers, Herstellergarantie mit optionaler Verlängerung auf 10 Jahre.

Erlössimulation

Was der Markt in den
Referenzjahren hergegeben hätte.

Grundlage ist ein Backtest auf Basis der tatsächlichen Strommarktpreise der Jahre 2024 und 2025 – über Day-Ahead-Auktion, Intraday-Auktion und kontinuierlichen Intraday-Handel sowie Primär- und Sekundärregelleistung und den Sekundärarbeitsmarkt.

Eingabeparameter der Simulation

  • Nutzbare AC-Leistung3 MW
  • Nutzbare AC-Kapazität10 MWh
  • Maximale Zyklen pro Jahr730
  • Roundtrip-Wirkungsgrad87 %
  • Technische Verfügbarkeit97 %

Historisch erzielbare Erlöse (Multi-Market-Optimierung)

MarktsegmentReferenzjahr 2024Referenzjahr 2025
Wholesale-Markt111.784 €/MW107.156 €/MW
Regelleistungsmarkt79.379 €/MW111.017 €/MW
Regelarbeitsmarkt206.508 €/MW133.485 €/MW
  • Multi-Market-Optimierung 2024397.671 €/MW
  • Multi-Market-Optimierung 2025351.658 €/MW
  • Gesamterlös der Anlage vor Profit Share1.193.012 € (2024) · 1.054.974 € (2025)

Historische Rückrechnung auf Basis vergangener Marktpreise – keine Prognose und keine Zusage künftiger Erlöse. Vor Vermarktungs- und Betriebsführungskosten sowie vor Profit Share des Vermarkters.

Wichtiger Hinweis: Die dargestellte Simulation ist unverbindlich und dient ausschließlich der Veranschaulichung. Strommarktpreise, Regelleistungsbedarf und Wettbewerb verändern sich laufend; künftige Erlöse können deutlich abweichen. Es handelt sich um keine Anlageberatung und keine Renditezusage.
Beteiligung

Sie erwerben ein Speichermodul – kein Fondsanteil.

Gegenstand des Erwerbs ist ein konkretes, technisch abgegrenztes Speichermodul als Alleineigentum, ergänzt um einen Miteigentumsanteil an der gemeinsam genutzten Infrastruktur. Betrieb, Vermarktung und Wartung übernehmen die eingesetzten Betriebsführer.

Investition je Speichermodul

  • Speichermodul (258 kWh)108.000 €
  • Anteil gemeinsame Infrastruktur17.000 €
  • Gesamtinvestition (netto)125.000 €

Preise netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Zahlung nach dem im Kaufvertrag geregelten Ratenplan (20 % bei Vertragsschluss, 70 % bei Lieferung, 10 % nach Inbetriebnahme). Angaben freibleibend und unverbindlich; maßgeblich sind ausschließlich die individuellen Vertragsunterlagen.

Laufende Kosten je Modul und Jahr

  • Kaufmännische Betriebsführung774 €
  • Technische Betriebsführung774 €
  • Nutzungsentgelt Fläche1.250 €
  • Summe laufende Kosten2.798 €

Jeweils netto pro Jahr, Stand der aktuellen Vertragsentwürfe; Anpassungen (z. B. Indexierung) richten sich nach den Verträgen. Versicherung, Netzentgelte und Vermarktungsprovision sind hierin nicht enthalten und werden im persönlichen Gespräch aufgeschlüsselt.

✓Eigentum an einem konkret bezeichneten Speichermodul
✓Geeichte Messeinrichtung je Modul – Erlöse werden individuell zugeordnet
✓Vermarktung der Flexibilität über einen etablierten Marktakteur
✓Technische und kaufmännische Betriebsführung aus einer Hand
✓Flächennutzung vertraglich über Gestattungsvertrag und beschränkte persönliche Dienstbarkeit geregelt
✓Erlöse stehen dem Eigentümer ab Gefahrübergang zu
Wichtiger Hinweis: Die genannten Merkmale beschreiben die geplante Ausgestaltung des Projekts. Rechtlich verbindlich sind allein der Kaufvertrag nebst Anlagen (Unternutzungsvertrag, kaufmännische und technische Betriebsführung). Es handelt sich um eine unternehmerische Investition in ein Sachgut, nicht um eine Geldanlage mit Kapitalgarantie oder Einlagensicherung.
Steuerliche Aspekte

§ 7g EStG: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung.

Ein Speichermodul ist ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens. Für betriebliche Investoren – Gewerbebetriebe, Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler – kommen daher die Förderinstrumente des § 7g EStG in Betracht. Im Privatvermögen gelten diese Regelungen nicht.

Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1–2 EStG)

  • Abzug von bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten bereits im Abzugsjahr – außerhalb der Steuerbilanz bzw. EÜR
  • Investitionsfrist: drei Folgejahre nach dem Abzugsjahr
  • Voraussetzung: steuerlicher Gewinn vor IAB im Abzugsjahr nicht über 200.000 €
  • Elektronische Übermittlung des IAB erforderlich; eine Investitionsabsicht muss nicht nachgewiesen werden
  • Im Jahr der Anschaffung: Hinzurechnung zum Gewinn bis 50 % der Anschaffungskosten und wahlweise Minderung der Anschaffungskosten in gleicher Höhe (Wahlrechte)

Mittelstands-Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5–6 EStG)

  • Bis zu 40 % der Anschaffungskosten – zusätzlich zum Investitionsabzugsbetrag
  • Beliebig verteilbar auf bis zu fünf Jahre, neben linearer oder degressiver AfA
  • Begünstigt sind bewegliche Anlagegüter in einer inländischen Betriebsstätte
  • Bis zum Ende des Folgejahres nach der Investition zu mindestens 90 % betrieblich genutzt oder vermietet
  • Gewinn im Jahr vor der Investition vor IAB nicht über 200.000 €

Musterrechnung für ein Speichermodul

Annahmen: 1 Modul, 125.000 € netto Anschaffungskosten, persönlicher Grenzsteuersatz 42 %, betriebliche Nutzung mindestens 90 %, Gewinn vor IAB nicht über 200.000 €, lineare AfA über 20 Jahre.

Jahr vor der Anschaffung

  • Investitionsabzugsbetrag (50 %)− 62.500 €
  • Steuerentlastung bei 42 %26.250 €

Jahr der Anschaffung

  • Hinzurechnung des IAB zum Gewinn+ 62.500 €
  • Minderung der Anschaffungskosten− 62.500 €
  • Verbleibende Bemessungsgrundlage62.500 €
  • Sonderabschreibung (40 %)− 25.000 €
  • Lineare AfA (20 Jahre)− 3.125 €
  • Abschreibungsvolumen der ersten beiden Jahre90.625 €

Wichtig zum Verständnis: Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung erhöhen das Abschreibungsvolumen nicht, sie ziehen es zeitlich vor. In den Folgejahren steht entsprechend weniger Abschreibung zur Verfügung – es handelt sich um eine Verschiebung von Steuerlast in die Zukunft, nicht um eine dauerhafte Steuerersparnis.

Unverbindliches Rechenbeispiel – keine Haftung: Die Darstellung ist ein vereinfachtes Beispiel und keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die Die Finanzlounge GmbH übernimmt für die steuerliche Beurteilung und für die Ergebnisse dieser Berechnung keinerlei Haftung. Die tatsächliche Wirkung hängt von Ihrer individuellen Situation, der konkreten Vertragsgestaltung und der Beurteilung durch Ihr Finanzamt ab. Verbindliche Auskunft erteilt ausschließlich Ihr Steuerberater. Die Regelungen gelten nur im Betriebsvermögen, nicht im Privatvermögen.

Steuerrechner: IAB und Sonderabschreibung

Stellen Sie Modulanzahl und Ihren persönlichen Grenzsteuersatz ein. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser – es werden keine Daten übertragen oder gespeichert.

Investitionsvolumen netto125.000 €
Investitionsabzugsbetrag (50 %)62.500 €Entlastung im Abzugsjahr: 26.250 €
Sonderabschreibung (40 %)25.000 €zzgl. lineare AfA: 1.875 €
Entlastungswirkung der ersten zwei Jahre11.288 €unverbindliche Beispielrechnung – ohne Gewähr

Vereinfachte Darstellung: Im Anschaffungsjahr wird der Investitionsabzugsbetrag dem Gewinn wieder hinzugerechnet und im Gegenzug von den Anschaffungskosten abgezogen. Lineare AfA über 20 Jahre, ohne Berücksichtigung von Gewerbesteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer, Umsatzsteuer und laufenden Kosten.

Unverbindliche Beispielrechnung – keine Haftung: Dieser Rechner dient ausschließlich der groben Orientierung und ist keine Steuerberatung im Sinne des Steuerberatungsgesetzes. Die Die Finanzlounge GmbH übernimmt für die steuerliche Beurteilung und für die hier ausgewiesenen Ergebnisse keinerlei Haftung. Ob und in welcher Höhe die Regelungen des § 7g EStG anwendbar sind, hängt von Ihrer individuellen betrieblichen Situation, der Vertragsgestaltung und der Beurteilung durch Ihr Finanzamt ab und ist ausschließlich mit Ihrem Steuerberater zu klären. Im Privatvermögen gelten diese Regelungen nicht.
Wichtiger Hinweis: Diese Darstellung gibt ausschließlich die gesetzlichen Rahmenbedingungen wieder und ist keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung genutzt werden können, hängt von Ihrer persönlichen betrieblichen Situation, der konkreten vertraglichen Ausgestaltung und der Beurteilung durch Ihr Finanzamt ab und ist mit Ihrem Steuerberater zu klären. Für Investitionen im Privatvermögen gelten diese Regelungen nicht. Für steuerliche Angaben und Berechnungen auf dieser Seite übernehmen wir keine Haftung.
In drei Etappen

Vom ersten Gespräch zum eigenen Speichermodul.

Wir begleiten Sie persönlich – transparent, ohne Zeitdruck und mit allen Unterlagen zur Prüfung.

1 · Gespräch

Wir klären Ihre Ziele, die Größenordnung und ob ein Speichermodul zu Ihrer Vermögensstruktur passt.

2 · Unterlagen prüfen

Vertragswerk, Datenblätter, Genehmigung und Erlössimulation erhalten Sie persönlich – gerne auch gemeinsam mit Ihrem Steuerberater, der die steuerliche Struktur (IAB und Sonderabschreibung) für Ihren Betrieb einordnet.

3 · Erwerb

Modulzuteilung, Kaufvertrag, Betriebsführung und Vermarktung – wir koordinieren alle Schritte bis zur Inbetriebnahme.

Ihre Ansprechpartner

Die Finanzlounge – aus Crailsheim, für die Region.

Wir begleiten Kapitalanleger seit Jahren bei Sachwert-Investitionen in der Region Crailsheim. Beim Graustromspeicher übernehmen wir die Beratung, die Abstimmung mit Projektierer und Betriebsführung sowie die Begleitung bis zur Inbetriebnahme.

Jens Gamm & Werner Weiss · 07951 474 06 78

Jens Gamm von der FinanzloungeWerner Weiss von der Finanzlounge
Persönliches Beratungsgespräch

Termin bei Jens buchen.

Wählen Sie direkt einen freien Slot im Online-Kalender – telefonisch, per Video oder vor Ort in Crailsheim. Alle Unterlagen zum Speicher besprechen wir persönlich.

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Rechtliche Hinweise

Transparenz vor der Entscheidung: Chancen und Risiken.

Der Erwerb eines Speichermoduls ist eine unternehmerische Investition. Bitte lesen Sie die folgenden Hinweise sorgfältig, bevor Sie eine Entscheidung treffen.

Charakter der Investition

  • Erworben wird ein Sachgut (Speichermodul nebst Infrastrukturanteil) – kein Wertpapier, kein Fondsanteil und keine Vermögensanlage im Sinne des Vermögensanlagengesetzes
  • Keine Kapitalgarantie, keine Einlagensicherung, keine zugesagte Verzinsung oder Rendite
  • Die Darstellungen auf dieser Seite sind Werbung und stellen kein verbindliches Angebot dar; verbindlich sind ausschließlich die individuellen Vertragsunterlagen
  • Wir sind Vertriebspartner des Projekts und erhalten im Erfolgsfall eine Vergütung vom Anbieter
  • Für steuerliche Angaben, Beispielrechnungen und Ergebnisse des Steuerrechners übernehmen wir keine Haftung – maßgeblich ist Ihr Steuerberater

Wesentliche Risiken

  • Marktrisiko: Erlöse aus Handel und Regelleistung schwanken stark und können deutlich unter den historischen Werten liegen
  • Betriebs- und Technikrisiko: Ausfälle, Degradation der Batterie, Reparatur- und Ersatzkosten, Abhängigkeit von Hersteller und Betriebsführern
  • Projekt- und Zeitrisiko: Netzanschluss, Inbetriebnahme und Termine können sich verschieben oder scheitern
  • Regulatorik- und Steuerrisiko: Änderungen bei Netzentgelten, Marktregeln oder Steuerrecht können die Wirtschaftlichkeit verändern
  • Vertragspartner-, Versicherungs- und Liquiditätsrisiko; ein Weiterverkauf ist nicht jederzeit möglich
  • Im ungünstigsten Fall ist ein Teilverlust oder Totalverlust des eingesetzten Kapitals möglich
Keine Beratung: Diese Seite ersetzt keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung und berücksichtigt weder Ihre persönlichen Verhältnisse noch Ihre Anlageziele. Alle Angaben, Bilder, Kennzahlen und Termine beruhen auf dem aktuellen Planungs- und Informationsstand, sind unverbindlich und können sich ändern. Historische Erlösdaten sind eine Rückrechnung Dritter auf Basis vergangener Marktpreise und lassen keinen verlässlichen Rückschluss auf künftige Erlöse zu. Bitte prüfen Sie die vollständigen Vertragsunterlagen und ziehen Sie Ihren Steuerberater bzw. Rechtsanwalt hinzu. Irrtümer und Änderungen vorbehalten.